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Nr. 03/2005 Abgabe von Arzneimitteln an Patienten bei Spitalaustritt
Das Universitätsspital Basel (USB) therapiert vorwiegend mit Arzneimitteln, die in der alljährlich überarbeiteten und neu aufgelegten Arzneimittelliste des Spitals aufgeführt sind. Je nach Einweisungsgrund oder vorliegender Erkrankung kommt es vor, dass Patienten ihre eigenen Arzneimittel ins Spital mitbringen. Diese sind nicht immer im Arzneimittellistensortiment des Spitals enthalten.

Ausgangslage
Das Universitätsspital Basel (USB) therapiert vorwiegend mit Arzneimitteln, die in der alljährlich überarbeiteten und neu aufgelegten Arzneimittelliste des Spitals aufgeführt sind. Je nach Einweisungsgrund oder vorliegender Erkrankung kommt es vor, dass Patienten ihre eigenen Arzneimittel ins Spital mitbringen. Diese sind nicht immer im Arzneimittellistensortiment des Spitals enthalten. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und der Compliance ist es in bestimmten Fällen sinnvoll, eine bestehende Pharmakotherapie unverändert fortzuführen. Die nicht vorrätig gehaltenen Arzneimittel werden in diesem Fall für den Patienten extra bestellt. Die Anbruchpackungen solcher Arzneimittel sollen dem Patienten bei Austritt mit nach Hause gegeben werden.

Die vorliegenden Regeln dienen der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und der Förderung der Compliance sowie der Verminderung von Überlagern und Verlusten durch nicht mehr verwendete Arzneimittel.

Die Abgabe von Arzneimitteln an Patienten ist am USB folgendermassen geregelt:

Grundsatz
Die Abgabe von Kleinmengen zwecks Überbrückung (z.B. Tagesdosis, Teile aus einer Originalpackung, einzelne Tabletten), bis der Patient gegen Rezept die nötigen Arzneimittel selber in einer Apotheke besorgen kann, ist nicht erlaubt. Tagsüber (von 07:00h bis 18:30h) stehen die öffentlichen Apotheken zur Verfügung, nachts (18:30h bis 07:00h) und an den Wochenenden (samstags ab 16:00h) ist die Notfallapotheke, Petersgraben 3, dienstbereit.

Arzneimittel aus der Eigenherstellung der Spital-Pharmazie des USB die nicht durch öffentliche Apotheken hergestellt werden können, dürfen dem Patienten bei Austritt einmalig abgegeben und dem Patienten verrechnet werden. Die Abgabe muss direkt über die Kliniken erfolgen. Patienten oder öffentliche Apotheken können diese Produkte nicht direkt in der Spital-Pharmazie beziehen.

Spezielle Regelungen

Abgabe von Arzneimitteln an austretende stationäre Patienten
Dem austretenden stationären Patienten dürfen Arzneimittel abgegeben und verrechnet werden, wenn diese von der Spital-Pharmazie EXTRA für ihn bestellt wurden und die Packung während des Spitalaufenthalts angebrochen wurde. Für die restlichen Arzneimittel muss ein Rezept ausgestellt werden.
In definierten Ausnahmefällen ist die Abgabe von Arzneimitteln für überwachte therapeutische Zwecke (z.B. spezielle klinische Studien) möglich.

Abgabe von Arzneimitteln an ambulante Patienten
Die Abgabe und Verrechnung von Arzneimitteln an ambulante Patienten des USB ist gemäss kantonalem Recht unzulässig.
In definierten Ausnahmefällen ist die Abgabe von Arzneimitteln für überwachte therapeutische Zwecke (z.B. spezielle klinische Studien) möglich.

Verrechnung von Arzneimittel
Die gemäss den oben aufgeführten Bestimmungen nach Hause abgegeben Arzneimittel müssen über die üblichen Leistungserfassungssysteme im USB erfasst werden. Dies gilt auch für Arzneimittel, welche in der Spital-Pharmazie hergestellt werden.
Die Verrechnung von Anbruchpackungen gemäss oben erwähnten Bestimmungen ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen.


PM 03-2005

[10. Jan. 2005] Weiterempfehlen Weiterempfehlen