Retouren

Arzneimittel und Waren, die durch die Spital-Pharmazie ausgeliefert werden, können grundsätzlich auch wieder retourniert werden. Arzneimittel und Waren, die nicht durch die Spital-Pharmazie ausgeliefert wurden, können unter bestimmten Umständen zur Entsorgung retourniert werden. Rechtliche (Heilmittelgesetz) und ökonomische Gründe machen es notwendig, den Umgang mit Retouren genau zu regeln.
Retouren werden entweder nach Prüfung auf Unversehrtheit (Retourenprüfung) in den Warenbestand der Spital-Pharmazie eingegliedert und dem Absender gutgeschrieben, oder - falls nicht zum Warenbestand der Spital-Pharmazie gehörend - teilweise auch der Entsorgung zugeführt. Nicht mehr benötigte und sehr teure Arzneimittel können mit der Unterstützung der Klinikbetreuung an eine andere Abteilung weiter gegeben werden, falls es anderswo zur Verwendung kommt.

Gründe für Retouren sind u.a. das Erreichen des Verfalldatums, nicht mehr benötigte Anbruchpackungen, Fehllieferungen, Fehlbestellungen, Bereinigungen von Stationsdispensarien, Produktbeschädigungen, nicht mehr benötigte Arzneimittel von Patienten etc.
Retouren aufgrund von Produktrückrufen werden gesondert behandelt.

Retouren werden gutgeschrieben, wenn diese mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Retourenschein an die Spital-Pharmazie retourniert werden. Bei Fehllieferungen der Spital-Pharmazie ist dem Retourenschein der Lieferschein als Bezugsnachweis beizulegen. Kühlwaren müssen unter Einhaltung der Kühlkette (Kühlbox mit Kühlelement) an die Spital-Pharmazie retourniert werden. Arzneimittel und Waren, die lediglich zur Entsorgung an die Spital-Pharmazie retourniert werden, können mit dem Vermerk «zur Entsorgung» bezeichnet werden und bedürfen keiner weiteren Dokumentation.

Retouren von Betäubungsmittel werden mit dem normalen Retourenschein mit dem Vermerk «BM» durchgeführt. Die Angabe der korrekten Bezeichnung und der Anzahl (Menge in Packungen oder ml) ist wichtig und muss von der Station ausgefüllt werden. Auch angebrochene Verpackungen von Betäubungsmittel und Betäubungsmittel, welche entsorgt werden sollen, müssen zusammen mit dem ausgefüllten Retourenschein an die Spital-Pharmazie gesendet werden. Nach der Bearbeitung durch die Spital-Pharmazie erhält die Station eine Kopie des Retourenscheins.

Retourenprüfung

Retournierte Arzneimittel und Waren werden durch Mitarbeiter der Spital-Pharmazie einer eingehenden Retourenprüfung unterzogen. Untersucht werden die Unversehrtheit der Sekundär- und Primärverpackung, das Vorhandensein des Packungsbeilage und die Einhaltung der Lagerbedingungen anhand ihrer Angaben auf dem Retourenschein.Massgebend für die Untersuchung sind - neben dem einwandfreien Zustand der Arzneimittel und Waren - das Eingangsdatum der Retoure, eine dreimonatige Restlauffrist und der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Retourenschein.

Gutschrift

Nach positiver Retourenprüfung werden Arzneimittel und Waren in den Warenbestand der Spital-Pharmazie eingegliedert und dem Bezüger (Kostenstelle) gutgeschrieben. Arzneimittel und Waren, die nicht über die Spital-Pharmazie bezogen wurden oder nicht vorrätig gehalten werden, können nicht gutgeschrieben werden.Arzneimittel und Waren, die extra für einen bestimmten Patienten bestellt wurden und nicht in der Spital-Pharmazie vorrätig gehalten werden, können dem Patienten bei Austritt aus dem Spital mitgegeben werden. Diese Arzneimittel sind an der Etikette «Sonderbestellung» erkennbar.