Die Spital-Pharmazie unterscheidet aufgrund der Bestimmungen der Swissmedic zwischen drei verschiedene Gruppen von NZA:- Das Arzneimittel ist mit der Kennzeichnung «NZA» in der Arzneimittelliste gelistet und in der Spital-Pharmazie an Lager. Diese können mit dem gewohnten Bestellschein für Arzneimittel in der Spital-Pharmazie geordert werden und benötigen kein spezielles Verfahren.
- Arzneimittel, welche zwar nicht in der AML gelistet, jedoch in einem Land mit vergleichbarem Zulassungsverfahren (EU ohne Osterweiterung, USA, Kanada, Japan, Australien) zugelassen sind, müssen mit dem Formular «Bestellung an die Spital-Pharmazie für: Nicht zugelassene Arzneimittel, welche nicht in der AML gelistet sind» bestellt werden. Die Unterschrift des zuständigen leitenden Arztes ist Voraussetzung, damit die Spital-Pharmazie das Produkt im Drittland bestellen kann.
| - Arzneimittel, welche in keinem Land mit ähnlichem Zulassungsverfahren hergestellt werden, bedürfen einer Bewilligung der Swissmedic. Auch gentechnisch veränderte Stoffe, Immunologika, Radiologika sowie Betäubungsmittel sind immer bewilligungspflichtig. Der Patient ist über die Anwendung zu informieren und seine schriftliche Einverständniserklärung ist einzuholen. Nach Abschluss der Therapie kann die Swissmedic einen kurzen zusammenfassenden Bericht anfordern.
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