Umfeld und Auftrag der Qualitätssicherung

Aufgrund ihrer Tätigkeiten unterliegt die Spital-Pharmazie dem Heilmittelgesetz. Dieses fordert ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, welches die Vorgaben der Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP-Regeln: Good Manufacturing Practice) umsetzt.
Unter der Leitung der Qualitätssicherung konnte im Jahre 2001 die Bewilligung zum Grosshandel und zusätzlich im Jahre 2002 die Bewilligung zur Herstellung und zur Einfuhr von Arzneimitteln erlangt werden.
Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung wird die Spital-Pharmazie alle 2 Jahre durch das Regionale Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz reinspiziert.

Umfeld und Auftrag der Qualitätssicherung

Die Abteilung Qualitätssicherung unterhält das Qualitätssicherungssystem der Spitalpharmazie und entwickelt dieses weiter. Zu den Tätigkeiten der Abteilung Qualitätssicherung gehören:
  • Genehmigung und Verwaltung der qualitätsrelevanten Dokumentation
  • Freigabe der Produkte aus der Herstellung
  • Überwachung der Instandhaltung der Räumlichkeiten und Ausrüstung
  • Überwachung von Beanstandungen und Rückrufen
  • Durchführung von internen Audits und Begleitung von behördlichen Inspektionen
  • Sicherstellung der Einhaltung der Regeln der Guten Herstellpraxis
Die Abteilung Qualitätssicherung steht Ihnen als Kompetenzzentrum für Fragen zum Heilmittelgesetz und zu GxP-Richtlinien gerne zur Verfügung.

Kontakte

Die Pharmazeuten der Qualitätssicherung stellen sich vor.

Dokumentationsverantwortlicher:
Lara Sispele
Tel. 061 556 5368