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Nr. 18/2020 Bestellungen von Arzneimittel

In letzter Zeit kommt es gehäuft vor, dass Arzneimittel von Ärztinnen und Ärzten nicht via Spital-Pharmazie, sondern direkt bei der entsprechenden Pharmafirma bestellt werden.



Gemäss der gültigen Unterschriftenregelung des USB (Version 3, gültig ab 01.01.2019) sind zur rechtsverbindlichen Bestellung von Arzneimitteln ausschliesslich die hierfür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spital-Pharmazie befugt. Das entsprechende Dokument finden Sie auf dem Intranet unter < Ressort Finanzen < Dauerakten.
Wir möchten Sie daher bitten, künftig keine Direktbestellungen von Arzneimitteln vorzunehmen, sondern sich an die Spital-Pharmazie als Ihren Ansprechpartner zu wenden, dies auch aus den folgenden Gründen:
  • Der Bestell- und Auslieferungsvorgang verläuft keinesfalls schneller, wenn die Bestellung direkt erfolgt.
  • Wenn die Ware direkt an den Besteller oder die Abteilung ausgeliefert wird, kann bei temperatursensiblen Arzneimitteln nicht zwingend gewährleistet werden, dass die Entgegennahme und Einlagerung z.B. in den Kühlschrank zeitnah erfolgt.
  • Für die Mitarbeiter der Spital-Pharmazie bedeutet dieses Vorgehen einen erheblichen Mehraufwand, da wir bei Warenlieferungen und/oder Rechnungen ohne zugrundeliegende SAP-Bestellung den Vorgang nachvollziehen und abklären müssen. Damit eine solche Rechnung bezahlt werden kann, muss der gesamte Prozess im SAP nacherfasst werden.

In Absprache mit dem Ressort Finanzen werden wir daher künftige Rechnungen, die einer ärztlichen Direktbestellung zuzuordnen sind, an den Betriebswirtschaftler der jeweiligen Klinik zur Bezahlung weiterleiten. Die Anforderung von Ärztemustern ist hiervon selbstverständlich nicht betroffen. 

Mit freundlichen Grüssen
Spital-Pharmazie

PM 18-2020 Arzneimittelbestellungen

Druckversion title=Druckversion[17. Aug. 2020] Weiterempfehlen Weiterempfehlen