Retouren

Arzneimittel und Waren, die durch die Spital-Pharmazie ausgeliefert werden, können grundsätzlich auch wieder retourniert werden. Arzneimittel und Waren, die nicht durch die Spital-Pharmazie ausgeliefert wurden, können unter bestimmten Umständen zur Entsorgung retourniert werden. Rechtliche (Heilmittelgesetz) und ökonomische Gründe machen es notwendig, den Umgang mit Retouren genau zu regeln.
Retouren werden entweder nach Prüfung auf Unversehrtheit (Retourenprüfung) in den Warenbestand der Spital-Pharmazie eingegliedert und dem Absender gutgeschrieben, oder - falls nicht zum Warenbestand der Spital-Pharmazie gehörend - teilweise auch der Entsorgung zugeführt. Nicht mehr benötigte und sehr teure Arzneimittel können mit der Unterstützung der Klinikbetreuung an eine andere Abteilung weiter gegeben werden, falls diese anderswo zur Verwendung kommen.

Gründe für Retouren sind Fehllieferungen, Fehlbestellungen, Bereinigungen von Stationsdispensarien, etc.
Retouren aufgrund von Produktrückrufen werden gesondert behandelt.

Retouren werden nur gutgeschrieben und weiter verwendet, wenn diese mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Retourenschein (siehe Abschnitt mit der entsprechenden Retourenart) an die Spital-Pharmazie retourniert werden. Bei Fehllieferungen der Spital-Pharmazie ist dem Retourenschein der Lieferschein als Bezugsnachweis beizulegen. Kühlwaren müssen unter Einhaltung der Kühlkette an die Spital-Pharmazie retourniert werden. Bitte fordern Sie dafür eine neue Kühlbox mit frisch gekühlten Kühlelementen an. Arzneimittel und Waren, die lediglich zur Entsorgung an die Spital-Pharmazie retourniert werden, können mit dem Vermerk «zur Entsorgung» bezeichnet werden und bedürfen keiner weiteren Dokumentation.

Retourenprüfung ganzer Packungen

Retournierte Arzneimittel und Waren werden durch Mitarbeiter der Spital-Pharmazie einer eingehenden Retourenprüfung unterzogen. Untersucht werden die Unversehrtheit der Sekundär- und Primärverpackung und die Einhaltung der Lagerbedingungen anhand ihrer Angaben auf dem Retourenschein.

Massgebend für die Untersuchung sind - neben dem einwandfreien Zustand der Arzneimittel und Waren - das Eingangsdatum der Retoure, eine sechsmonatige Restlauffrist und der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Retourenschein.

Für Kühlware soll derselbe Retourenschein ausgefüllt werden, hier steht aber zusätzlich die Lagerung der Ware im Vordergrund. Kühlware kann nur zurück genommen werden, wenn eine Kühlbox separat für die Kühlware in der Spital-Pharmazie bestellt wurde und die Kühlware in entsprechender Zeit bei uns eintrifft (entsprechend dem von uns mitgesandtem Formular).

Retournierung und Wiederverwendung von Anbruchpackungen

Nicht mehr benötigte nicht verfallene angebrochene Packungen können mit den unten angegebenen Formularen in die Spital-Pharmazie zur Wiederverwendung zurückgesandt werden.
Im Gegenzug können Sie in Zukunft von der Zusendung und Nutzung von kostenlosen Anbruchpackungen profitieren. Zur Verrechnung des nicht unerheblichen Aufwands der Spital-Pharmazie wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 10 CHF pro Packung bei der Wiederabgabe belastet.
Für die Rücksendung von Anbruchpackungen bitten wir Sie folgende Formulare zu verwenden:

Bitte trennen Sie bei der Rücksendung Anbruchpackungen klar von übrigen Rücksendungen (z.B. Betäubungsmittel, ganze Packungen zur Gutschrift und Entsorgungen), um uns die Bearbeitung zu erleichtern.

Nicht für die weitere Verwendung zurück genommen werden können folgende angebrochene Medikamente:

  • Lagerprodukte
    (Ausnahme: Stationen AGUK-U, Chirurgie 6.2, Medizin 5.1, 6.2, 7.1 und 7.2 dürfen wegen Ihrer verkleinerten Stationslager auch Anbruchpackungen von Lagerprodukten zurück senden)
  • Betäubungsmittel
  • Kühlwaren
  • Mehrdosenbehältnisse
  • flüssige oder halbfeste Arzneimittel (z. B. Tropfen oder Salben)
  • von Patienten mitgebrachte Medikamente
  • Packungen mit Patienten-spezifischen Angaben
  • beschädigte Packungen
  • weniger als 6 Monate Resthaltbarkeit

Betäubungsmittel Retouren und Entsorgungen

Retouren und Entsorgungen von Betäubungsmittel werden mit dem separaten Retourenschein durchgeführt. Die Angabe der korrekten Bezeichnung und der Anzahl (Menge in Packungen oder ml) ist wichtig und muss von der Station ausgefüllt werden.Auch angebrochene Verpackungen von Betäubungsmittel und Betäubungsmittel, welche entsorgt werden sollen, müssen zur Kontrolle zusammen mit dem ausgefüllten Retourenschein an die Spital-Pharmazie gesendet werden.

Gutschrift

Nach positiver Retourenprüfung von ganzen Packungen werden Arzneimittel und Waren in den Warenbestand der Spital-Pharmazie eingegliedert und dem Bezüger (Kostenstelle) gutgeschrieben. Arzneimittel und Waren, die nicht über die Spital-Pharmazie bezogen wurden oder nicht vorrätig gehalten werden, können nicht gutgeschrieben werden.Bei Anbruchpackungen erfolgt keine Gutschrift dafür werden diese Packungen auch wieder ohne Belastung des Warenwerts an eine andere Station abgegeben (siehe Abschnitt Anbruchpackungen).