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Nr. 19/2017 Anwendung von Triamject

In der AMK-Sitzung 1/2017 wurde der Wechsel von Kenacort-A auf Triamject beschlossen. Bei beiden Präparaten handelt es sich um Triamcinolon-haltige Injektionssuspensionen mit ver-gleichbaren Indikationen und Anwendungsgebieten.



Einer der Entscheidgründe für den Wechsel lag in der Tatsache, dass Kenacort-A wegen des Gehaltes an Benzylalkohol in der Fachinformation eine Kontraindikation für die intrathekale oder epidurale Anwendung enthält. Diese Kontraindikation existierte zum Zeitpunkt des Entscheids NICHT für Triamject.
Dieser Unterschied ist wesentlich, da die epidurale Applikation von kristallinen Kortikosteroiden in der Schmerztherapie ein unverzichtbares Element darstellt. Gemäss Abklärungen von PD Dr. Ruppen mit dem Rechtsdienst im USB ist eine Kontraindikation juristisch anders als ein off-label-use zu bewerten und kommt einem Verbot für den Einsatz der von einer Kontraindikation belegten Anwendung gleich.
Mittlerweile wurde aber auch die Fachinformation von Triamject sowie anderen kristallinen Kortikosteroiden angepasst, und somit existiert neu auch für Triamject eine Kontraindika-tion für die epidurale oder intrathekale Applikation. In der Schweiz sind zurzeit keine kris-tallinen Kortikosteroide ohne Kontraindikation für die epidurale oder intrathekale Applikation zugelassen. Wir möchten Sie mit dieser Information auf die neue Situation hinweisen.
Seitens der Swiss Society for Interventional Pain Management (SSIPM) zusammen mit der Schmerzkommission der SGAR laufen diesbezüglich Gespräche mit Swissmedic. Wenn uns zu diesem Thema neuere Kenntnisse vorliegen, werden wir Sie wieder informieren. Triamject bleibt in der AML gelistet und kann für alle Indikationen und Applikationsarten gemäss Fachinforma-tion weiterhin eingesetzt werden. Ärztinnen und Ärzte aus dem USB können bei allfälligen Fragen die Schmerzabteilung des Departements für Anästhesie kontaktieren.


PM 19-2017 Triamject

Druckversion title=Druckversion[5. Okt. 2017] Weiterempfehlen Weiterempfehlen